Euro 284
Prozent 230
- hundertster Teil, Hundertstel (Hinweis bei Zahlenangaben, die sich auf die Vergleichszahl 100 beziehen; Abkürzung: p. c., v. H. [= vom Hundert])
- in Prozenten (1) berechneter Gewinn-, Verdienstanteil
Bundestag 195
- aus Wahlen hervorgegangene Volksvertretung; Parlament der Bundesrepublik Deutschland
- Versammlung [ausgewählter] Mitglieder eines Bundes (1a, b)
Gesetz 171
- vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift
- einer Sache innewohnendes Ordnungsprinzip; unveränderlicher Zusammenhang zwischen bestimmten Dingen und Erscheinungen in der Natur
- feste Regel, Richtlinie, Richtschnur
grüne 160
Milliarde 158
- tausend Millionen
Mensch 154
geben 146
- (durch Übergeben, Überreichen, [Hin]reichen, Aushändigen) in jemandes Hände, Verfügungsgewalt gelangen lassen
- als Geschenk, Spende in jemandes Besitz gelangen lassen
- zu einem bestimmten Zweck überlassen, übergeben
- irgendwohin tun
- abgeben, weitergeben, spielen
- bieten, gewähren, zukommen lassen
- verleihen (3)
- bewirken, dass etwas vorhanden ist; erzeugen, hervorbringen
- veranstalten
- aufführen
- darstellen, spielen
- zum Ergebnis haben
- äußern, hervor-, herausbringen
- erbrechen
- auf etwas Wert legen, einer Sache Bedeutung beimessen
- sich in bestimmter Weise verhalten, benehmen
- nachlassen und aufhören
- sich finden, sich ergeben
- vorhanden sein, existieren, vorkommen
- angeboten, ausgegeben werden
- kommen, eintreten, geschehen [werden]
FDP 144
Deutschland 131
- Staat in Mitteleuropa
SPD 121
stehen 115
- sich in aufrechter Körperhaltung befinden; aufgerichtet sein, mit seinem Körpergewicht auf den Füßen ruhen
- sich stehend (1a) an einem bestimmten Ort, einer bestimmten Stelle befinden
- sich stellen
- (von Sachen) sich [in aufrechter Stellung] an einem bestimmten Ort, einer bestimmten Stelle befinden, dort [vorfindbar] sein
- (auf einer [Wert]skala, innerhalb eines Systems o. Ä.) eine bestimmte Stellung haben
- einen bestimmten Spielstand aufweisen
- (von Kulturpflanzen) in einem bestimmten Stand des Wachstums, Gedeihens sein
- (von Gebäuden) als Bauwerk vorhanden sein
- (von Fischen) ruhig (im Wasser) verharren, sich nicht fortbewegen
- (von Schalenwild) in einem bestimmten Revier seinen ständigen Aufenthalt haben
- einen Sprung stehend, ohne Sturz zu Ende führen
- nicht [mehr] fahren, nicht [mehr] in Bewegung, in Funktion sein
- an einer bestimmten Stelle in schriftlicher oder gedruckter Form vorhanden sein
- in bestimmten (besonders finanziellen) Verhältnissen leben
- ein bestimmtes Verhältnis zu jemandem haben
- von jemandes Entscheidung abhängen
- (im Hinblick auf die Vorbereitung o. Ä. von etwas) fertig, abgeschlossen sein
- für etwas einstehen, Gewähr bieten
- stellvertretend sein
- sich zu etwas bekennen
- jemandem beistehen, zu jemandem halten
- (in Bezug auf eine Straftat) mit einem bestimmten Strafmaß geahndet werden
- in einem bestimmten [Entwicklungs]zustand sein
- <unpersönlich mit Infinitiv mit „zu“; entspricht einem mit „müssen“ gebildeten Passiv>
- (von Kleidungsstücken) zu jemandem in bestimmter Weise passen; jemanden kleiden (1b)
- leben (3), angestellt, beschäftigt sein
- von jemandem, einer Sache besonders angetan sein, eine besondere Vorliebe für jemanden, etwas haben
- (in Bezug auf den Wind) in einer bestimmten Richtung, in bestimmter Weise wehen
- erigiert sein
deutsch 113
- die Deutschen, Deutschland betreffend
- in der Sprache der Bevölkerung besonders Deutschlands, Österreichs und in Teilen der Schweiz
- in deutscher Schreibschrift [verfasst]
liegen 104
sehen 96
- mit dem Gesichtssinn, mit den Augen optische Eindrücke wahrnehmen
- den Blick irgendwohin richten, gerichtet halten; blicken [um etwas festzustellen, zu ermitteln]
- Aufmerksamkeit, Interesse, Erwartungen auf jemanden, auf etwas richten oder gerichtet halten
- aus etwas ragen und zu sehen sein; hervorsehen
- eine Lage mit Blick in eine bestimmte Richtung haben
- erblicken, bemerken [können], als vorhanden feststellen [können]
- sich (jemanden, etwas) deutlich, lebhaft vorstellen [können], sich (an jemanden, etwas) deutlich erinnern [können]
- nachsehen
- sich (etwas, jemanden) ansehen; betrachten
- durch Sehen (6a) in einen Zustand kommen
- erleben
- [be]merken; feststellen
- beurteilen, einschätzen
- erkennen, erfassen
- überlegen; prüfen; festzustellen suchen
- [zu jemandem, etwas hingehen und] sich um jemanden, etwas kümmern
- suchen, forschen, Ausschau halten
- (auf etwas) besonders achten, besonderen Wert legen
- auf jemanden, etwas aufpassen; jemanden, etwas im Auge behalten
- sich darum kümmern, etwas Bestimmtes zu erreichen
Kind 94
- noch nicht geborenes, gerade oder vor noch nicht langer Zeit zur Welt gekommenes menschliches Lebewesen; Neugeborenes, Baby, Kleinkind
- Mensch, der sich noch im Lebensabschnitt der Kindheit befindet (etwa bis zum Eintritt der Geschlechtsreife), noch kein Jugendlicher ist; noch nicht erwachsener Mensch
- von jemandem leiblich abstammende, adoptierte oder in Pflege genommene Person
- Anrede an eine [jüngere] weibliche Person
- Anrede an mehrere Personen
Kindergrundsicherung 91
Elterngeld 91
- für eine bestimmte Zeit gewährte finanzielle staatliche Zuwendung an Mütter oder Väter, die nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind und sich der Betreuung und Erziehung ihres neugeborenen Kindes widmen
abgeordneter 90
Land 88
- nicht mit Wasser bedeckter Teil der Erdoberfläche (besonders im Unterschied zum Meer, zu größeren Gewässern); Festland (2)
- nutzbares Stück Erdboden; bebautes, genutztes Gelände; Ackerboden
- nicht näher abgegrenztes Gebiet, Gelände; Landstrich, Gegend
- Gebiet außerhalb der städtischen Zivilisation, das besonders durch das Betreiben von Landwirtschaft geprägt ist; dörfliche Gegend
- politisch selbstständiges, von Grenzen umgebenes Gebiet; Staatsgebiet; Staat
- Bundesland
- Gesamtheit der Bewohnerinnen und Bewohner eines Landes (5)
Bundesregierung 88
- Regierung eines Bundesstaates (1)
stellen 87
- sich an einen bestimmten Platz, eine bestimmte Stelle begeben und dort für eine gewisse Zeit stehen bleiben
- an einen bestimmten Platz, eine bestimmte Stelle bringen und dort für eine gewisse Zeit in stehender Haltung lassen; an einer bestimmten Stelle in stehende Haltung bringen
- etwas an einen bestimmten Platz, eine bestimmte Stelle bringen, tun [sodass es dort steht]
- (von Fanggeräten) aufstellen
- (von technischen Einrichtungen, Geräten) in die richtige oder gewünschte Stellung, auf den richtigen oder gewünschten Wert o. Ä. bringen, so regulieren, dass sie zweck-, wunschgemäß funktionieren
- dafür sorgen, dass jemand, etwas zur Stelle ist; bereitstellen
- einen bestimmten Zustand vortäuschen
- (von Speisen, Getränken) etwas an einen dafür geeigneten Platz stellen, damit es eine bestimmte Temperatur behält oder bekommt
- zum Stehenbleiben zwingen und dadurch in seine Gewalt bekommen
- (von jemandem, der gesucht wird, der eine Straftat begangen hat) sich freiwillig zur Polizei o. Ä. begeben, sich dort melden
- um einer Pflicht nachzukommen, sich bei einer militärischen Dienststelle einfinden, melden
- einer Herausforderung o. Ä. nicht ausweichen; bereit sein, etwas auszutragen
- sich in bestimmter Weise jemandem, einer Sache gegenüber verhalten; in Bezug auf jemanden, etwas eine bestimmte Position beziehen, Einstellung haben
- jemandem ein bestimmtes Auskommen verschaffen
- einen bestimmten Preis haben, eine bestimmte Summe kosten
- (in Bezug auf die Stellungen und Bewegungen der Personen [auf der Bühne]) festlegen; arrangieren (1b)
- steif in die Höhe richten, aufstellen
- aufgrund bestimmter Merkmale, Daten o. Ä. erstellen, aufstellen
- in verblasster Bedeutung in Verbindung mit bestimmten Substantiven
Heizungsgesetz 86
Polizei 85
- staatliche oder kommunale Institution, die [mit Zwangsgewalt] für öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgt
- Gruppe von der Polizei (1) Angehörenden
- Dienststelle der Polizei (1)
Lindner 84
Journalismus 84
- Zeitungs-, Pressewesen
- Tätigkeit von Journalist(inn)en
- charakteristische Art der Zeitungsberichterstattung; für Journalist(inn)en typischer Schreibstil
Paus 83
Entwurf 81
- Zeichnung, nach der jemand etwas ausführt, anfertigt
- schriftliche Festlegung einer Sache in ihren wesentlichen Punkten
- Plan, Vorhaben
Bundesverfassungsgericht 80
- oberster Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland, dessen Entscheidungen alle anderen staatlichen Organe binden
Scholz 78
- deutscher Bundeskanzler, neunte Person im Amt
Partei 77
- politische Organisation mit einem bestimmten Programm, in der sich Menschen mit gleichen politischen Überzeugungen zusammengeschlossen haben, um bestimmte Ziele zu verwirklichen
- Staats-, Einheitspartei
- einer der beiden Gegner in einem Rechtsstreit; einer von zwei Vertragspartnern
- Gruppe [von Gleichgesinnten]
finden 74
- zufällig oder suchend auf jemanden, etwas treffen, stoßen; jemanden, etwas entdecken
- zum Vorschein kommen
- [durch eigene Bemühung] bekommen, erlangen, erwerben, sodass man es für längere Zeit behalten kann
- durch Überlegung auf etwas kommen
- in bestimmter Weise vorfinden
- in bestimmter Weise einschätzen, beurteilen, empfinden
- (an einen bestimmten Ort) kommen, gelangen
- jemanden, etwas in bestimmter Weise sehen, erfahren, erleben
- einer Sache teilhaftig werden
- sich in etwas schicken, mit etwas abfinden
- stehlen
Frage 74
- eine Antwort, Auskunft, Erklärung, Entscheidung o. Ä. fordernde Äußerung, mit der sich jemand an jemanden wendet
- Problem; zu erörterndes Thema, zu klärende Sache, Angelegenheit
Entscheidung 74
- das Entscheiden (1)
- das Entscheiden (2)
- das Sichentscheiden
- etwas, was entschieden worden ist
geplant 73
Verfahren 72
- Art und Weise der Durch-, Ausführung von etwas; Methode (2)
- Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen, (von Behörden bzw. Gerichten vorgenommene) Untersuchung
bleiben 72
- eine bestimmte Stelle, einen Ort nicht verlassen; irgendwo verharren
- in seinem augenblicklichen Zustand verharren, eine bestimmte Eigenschaft bewahren
- eine grundlegende Eigenschaft behalten
- eine Stellung, Lage, Haltung nicht verändern
- (als Rest) übrig bleiben; (als Übrigbleibendes) für jemanden noch vorhanden sein
- (für die Zukunft) zu tun übrig bleiben
- etwas nicht ändern, nicht aufgeben
- irgendwo, bei einer bestimmten Gelegenheit sterben, umkommen
fordern 70
- einen Anspruch erheben und ihn nachdrücklich kundtun; verlangen
- auffordern [lassen], sich im Zweikampf oder vor Gericht für etwas zu verantworten
- (jemandem) etwas abverlangen; zu einer Leistung zwingen
erklären 69
Ampel 68
- [schalenförmige, kleinere] Hängelampe
- Beleuchtungsanlage, die der Verkehrsregelung dient; Verkehrsampel
- hängendes Gefäß für Topfpflanzen
Veranstalter 68
beschließen 65
Heizung 65
- Einrichtung, Anlage zum Beheizen von Räumen, Gebäuden o. Ä.; Zentralheizung
- Heizkörper
- das Heizen
entscheiden 64
- (einen Zweifelsfall) [endgültig] klären und darüber ein Urteil fällen
- in einem Zweifelsfall anordnend bestimmen
- in Bezug auf etwas den Ausschlag geben
- nach Prüfen, Vergleichen oder kurzem Besinnen in einem Entschluss seine Wahl auf jemanden, etwas festlegen
- als eine von mehreren Möglichkeiten eintreten, sich herausstellen
Freitag 64
- fünfter Tag der mit Montag beginnenden Woche
brauchen 63
- nötig haben, [für sich] benötigen
- (zur Erledigung von etwas eine bestimmte Zeit) benötigen, aufwenden müssen
- bedürfen
- gebrauchen, verwenden, benutzen
- (in bestimmter Menge) verbrauchen, aufbrauchen
- müssen
Woche 63
- (ständig wiederkehrende) Folge von 7 Tagen (die als Kalenderwoche mit Montag, in der christlichen Liturgie mit Sonntag beginnt)
- Wochenbett
Gericht 62
lassen 62
- veranlassen, bewirken (dass etwas geschieht)
- zulassen, erlauben; dulden; nicht an etwas hindern
- jemandem etwas zugestehen; jemanden nicht behindern
- veranlassen oder bewirken, dass jemand, etwas irgendwohin gelangt
- veranlassen, dass jemand, etwas unverändert bleibt, in einem bestimmten Zustand gehalten wird, an einer bestimmten Stelle bleibt
- die Möglichkeit zu etwas bieten; in bestimmter Weise geeignet sein
- unterlassen, einstellen
- von etwas absehen; etwas nicht länger tun
- sich von jemandem, etwas trennen; jemanden, etwas aufgeben
- zurücklassen
- jemandem etwas über-, hinterlassen, zur Verfügung stellen
- drückt eine freundliche Aufforderung aus
sprechen 60
- Sprachlaute, Wörter hervorbringen, bilden
- in bestimmter Weise sprechen (1a), sich in bestimmter Weise ausdrücken
- der menschlichen Sprache ähnliche Laute hervorbringen
- mündlich, sprechend (1a) äußern; sagen
- vorlesen, vortragen, rezitieren, aufsagen
- (eine Sprache) benutzen, beherrschen
- sich äußern, urteilen
- ein Gespräch führen, sich unterhalten, Worte wechseln
- erzählen, berichten
- (jemanden) treffen, [zufällig sehen und] mit ihm Worte wechseln
- (jemanden) erreichen; mit jemandem Verbindung aufnehmen, ins Gespräch kommen
- einen Vortrag, eine Rede halten
- erkennbar sein; sich ausdrücken
- (einen Kredit, einen Betrag aus öffentlichen Mitteln o. Ä.) bewilligen, zusprechen
Geld 60
- in staatlichem Auftrag aus Metall geprägtes oder auf Papier gedrucktes Zahlungsmittel
- größere [von einer bestimmten Stelle stammende, für einen bestimmten Zweck vorgesehene] Summe
Berlin 59
- Hauptstadt von Deutschland und deutsches Bundesland
Beratung 57
- Erteilung eines Rates oder von Ratschlägen
- Besprechung, Unterredung
- Auskunft (2), Beratungsstelle
Sommerpause 57
- (bei verschiedenen öffentlichen Einrichtungen eintretende) längere Unterbrechung der Tätigkeit, des Arbeitens in den Sommermonaten
gelten 56
- gültig sein; Gültigkeit haben
- etwas [Bestimmtes] wert sein
- bei einer Beurteilung in bestimmter Weise eingeschätzt werden
- als Handlung, Geschehen auf jemanden, etwas gerichtet sein
- (von jemandes Gedanken o. Ä.) sich mit etwas beschäftigen, sich auf etwas, jemanden beziehen
- auf etwas ankommen
- um etwas gehen, was in Gefahr ist
Antrag 56
- Gesuch, Forderung
- Antragsformular
- zur Abstimmung eingereichter Entwurf; Vorschlag
- Heiratsantrag
bekommen 56
- von jemandem etwas als Geschenk, Belohnung, Auszeichnung o. Ä. erhalten
- jemandem (als Äquivalent, als Bezahlung o. Ä.) zuteilwerden, (etwas, worauf man Anspruch hat) erhalten
- jemandem zugestellt, übermittelt o. ä. werden
- (als Strafe o. Ä.) hinnehmen müssen; erhalten
- (an einer bestimmten Körperstelle) plötzlich von etwas getroffen werden
- von etwas befallen werden; als Folge einer physischen oder psychischen Veränderung haben
- sich zuziehen (3a); erleiden
- mit etwas rechnen müssen, können
- in einen bestimmten Zustand geraten
- jemandem erteilt werden
- (durch eigenes Bemühen) zu etwas kommen; sich verschaffen
- kaufen können, (gegen Geld) erhalten
- hervorbringen, entstehen lassen
- zu einem bestimmten Verhalten o. Ä. bringen
- erreichen, dass jemand, etwas in einen bestimmten Zustand versetzt wird
- erreichen, dass etwas an eine bestimmte Stelle kommt
- (noch zum richtigen Zeitpunkt) erreichen
- in den Stand gesetzt werden, die Möglichkeit haben, etwas [zu seinem Nutzen] zu tun
- ertragen müssen
- als Umschreibung des Passivs
- in einer bestimmten Ausführung erhalten
- jemandem [nicht] zuträglich sein; [un]günstig für jemanden, etwas sein
Regierung 55
- Tätigkeit des Regierens (1); Ausübung der Regierungs-, Herrschaftsgewalt
- oberstes Organ eines Staates, eines Landes, das die richtunggebenden und leitenden Funktionen ausübt; Gesamtheit der Personen, die einen Staat, ein Land regieren
Christian 54
- männlicher Vorname
Fall 54
Parlament 54
- gewählte [Volks]vertretung mit beratender und gesetzgebender Funktion
- Gebäude, in dem ein Parlament (1) untergebracht ist
Gesetzentwurf 53
- dem Parlament vorgelegter Entwurf eines Gesetzes
AfD 53
Sterbehilfe 51
- Euthanasie (1b)
- Sterbegeld
hoch 51
Karlsruhe 51
- Stadt in Baden-Württemberg
erhalten 51
- mit etwas bedacht, versehen werden; empfangen
- jemandem (als Äquivalent, als Bezahlung o. Ä.) zuteilwerden; (etwas, worauf man Anspruch hat) bekommen
- zugestellt, übermittelt o. Ä. bekommen
- (als Strafe o. Ä.) hinnehmen müssen; bekommen
- (an einer bestimmten Körperstelle) plötzlich von etwas getroffen werden
- erteilt bekommen
- (eine bestimmte Vorstellung) gewinnen
- (als Endprodukt) aus etwas gewinnen
- Bestand haben, sich halten
- in seinem Bestand, Zustand bewahren; beibehalten, aufrechterhalten
- in einem bestimmten Zustand bewahren
- unterhalten, ernähren
- als Umschreibung des Passivs
Beitrag 50
- [regelmäßig] zu zahlender Betrag an einen Verein, eine Organisation, Versicherung u. a.
- Mitwirkung; Arbeit, Leistung als Anteil, mit dem sich jemand bei der Gestaltung, Verwirklichung von etwas beteiligt
- Aufsatz, Artikel in einer Zeitung, Zeitschrift oder in einem Sammelband verschiedener Autoren
- in sich abgeschlossener Teil, einzelne Darbietung des Rundfunk- oder Fernsehprogramms
nehmen 50
- mit der Hand greifen, erfassen und festhalten
- [ergreifen und] an sich, in seinen Besitz bringen
- (etwas Angebotenes) annehmen
- (fremdes Eigentum) in seinen Besitz bringen
- jemanden um etwas bringen; entziehen
- bewirken, dass sich jemand von etwas Unangenehmem befreit fühlt
- (für einen bestimmten Zweck) benutzen, verwenden
- [ergreifen und] an eine [bestimmte] Stelle bei sich bringen, bewegen
- aus einem bestimmten Anlass ergreifen und von etwas weg-, aus etwas herausbringen
- sich (einer Person oder Sache) bedienen
- für seine Zwecke aussuchen, sich (für jemanden, etwas) entscheiden
- bei sich unterbringen, aufnehmen
- in Anspruch nehmen, sich geben lassen
- als Preis fordern
- (eine Mahlzeit o. Ä.) einnehmen
- (Speisen, Getränke o. Ä.) dem Körper zuführen
- (ein Medikament) [regelmäßig, über einen bestimmten Zeitraum] einnehmen
- als etwas ansehen, auffassen, verstehen
- in einer bestimmten Weise betrachten, auffassen, bewerten, einschätzen
- in seiner Art akzeptieren, hinnehmen (1)
- sich vorstellen, denken
- (mit jemandem) auf eine bestimmte Weise umgehen; (auf jemanden) auf eine bestimmte Art reagieren
- sich (über etwas) hinwegbewegen, (ein Hindernis o. Ä.) überwinden
- erobern, einnehmen
- (mit einer Frau) koitieren
- aufnehmen (10c)
- aufnehmen (10b)
- grob foulen
- annehmen (12)
- (Schläge und Treffer) hinnehmen [müssen]
- in verblasster Bedeutung
Heilmann 50
nächster 49
halten 49
- ergriffen, gefasst haben und nicht loslassen; festhalten
- bewirken, dass etwas in seiner Lage, seiner Stellung o. Ä. bleibt, Halt hat; Befestigung, Halt, Stütze o. Ä. für etwas sein
- an eine bestimmte Stelle bewegen und dort in einer bestimmten Lage, Haltung, Stellung lassen
- eine bestimmte Körperhaltung einnehmen, haben
- an einer bestimmten Stelle, in einer bestimmten Lage, Stellung verharren, bleiben
- (einen aufs Tor zukommenden Ball) abfangen, abwehren, am Passieren der Torlinie hindern
- die aufs Tor zukommenden Bälle in einer bestimmten Weise halten (3a)
- zum Bleiben bewegen; zurückhalten, nicht weggehen lassen
- bei sich, in sich behalten; nicht ausfließen, herauslaufen, ausströmen lassen; zurückhalten
- erfolgreich verteidigen
- nicht aufgeben, nicht weggeben müssen; sich nicht wegnehmen lassen
- (eine erworbene Stellung in einer Rangskala o. Ä.) erfolgreich verteidigen, nicht abgeben, nicht verlieren
- sich mit Erfolg behaupten; erfolgreich bestehen; Bestand haben
- sich in bestimmter Weise durchsetzen; in bestimmter Weise eine Situation meistern, den Anforderungen genügen
- in gleicher Weise weiterführen, beibehalten
- (einen bestimmten [inneren] Zustand) bewahren, nicht aufgeben
- einer einmal eingegangenen Verpflichtung nachkommen, sie einhalten, erfüllen, nicht davon abgehen; (ein Versprechen o. Ä.) nicht brechen
- einer Vorschrift, Vorlage, Verpflichtung o. Ä. entsprechend handeln
- sich nach etwas richten, an etwas orientieren
- sich (mit etwas, seinen Ansprüchen, Anforderungen, Anliegen o. Ä.) an jemanden wenden
- jemandes Nähe, Gesellschaft suchen und bestrebt sein, mit ihm in Kontakt zu bleiben
- auf etwas besonderen Wert legen; auf etwas besonders achten; um etwas bemüht sein
- auf jemandes Seite sein und ihm beistehen, zu ihm stehen; jemandes Partei ergreifen, hinter ihm stehen
- Sympathie für jemanden, etwas haben; [gefühlsmäßig] für jemanden, etwas sein
- nach jemandes Vorbild handeln, es jemandem gleichtun
- eine bestimmte räumliche Position, Stelle, einen bestimmten Platz einnehmen und beibehalten
- eine bestimmte Richtung einschlagen und beibehalten, verfolgen
- auf etwas Kurs, Richtung nehmen, zusteuern
- mit einer Schusswaffe [auf etwas] zielen; eine Schusswaffe auf etwas richten
- zu seiner Verfügung, zu seinem Nutzen, Vergnügen haben und unterhalten
- (eine Zeitung, Zeitschrift o. Ä.) abonniert haben
- für jemanden, etwas in bestimmter Weise sorgen, mit jemandem, etwas in bestimmter Weise umgehen
- der Meinung, Auffassung sein, dass sich jemand in bestimmter Weise verhält, etwas in einer bestimmten Weise beschaffen ist; jemanden, etwas als jemanden, etwas betrachten, auffassen
- über jemanden, etwas in bestimmter Weise denken, ein bestimmtes Urteil haben
- in bestimmter Weise verfahren, vorgehen
- stattfinden lassen, veranstalten; durchführen, abhalten
- in seinem augenblicklichen [guten] Zustand bleiben; in der gleichen Weise, Form bestehen bleiben
- trotz Beanspruchung in unversehrtem Zustand [erhalten] bleiben, nicht entzweigehen
- veranlassen, bewirken, dass eine bestimmte Verfassung, Lage erhalten bleibt; in einem bestimmten Zustand lassen, bewahren
- in bestimmter Weise, in einer bestimmten Art gestalten, anlegen, fertigen
- in seiner Vorwärtsbewegung innehalten, zum Stillstand kommen; haltmachen, stehen bleiben, anhalten, stoppen; sich nicht weiter fortbewegen
Urteil 49
- (im Zivil- oder Strafprozess) richterliche Entscheidung, die einen Rechtsstreit in einer Instanz ganz oder teilweise abschließt
- prüfende, kritische Beurteilung [durch einen Sachverständigen], abwägende Stellungnahme
Koalition 49
- (zum Zweck der Durchsetzung gemeinsamer Ziele geschlossenes) Bündnis besonders von politischen Parteien
zeigen 48
- mit dem Finger, Arm eine bestimmte Richtung angeben, ihn auf jemanden, etwas, auf die Stelle, an der sich jemand, etwas befindet, richten und damit darauf aufmerksam machen
- jemandem etwas mit Hinweisen, Erläuterungen, Gesten o. Ä. deutlich machen, angeben, erklären
- jemanden etwas ansehen, betrachten lassen; etwas vorführen, vorzeigen
- von andern zu sehen sein, irgendwo gesehen werden, sich sehen lassen
- sehen lassen, zum Vorschein kommen lassen; sichtbar werden lassen
- zum Vorschein kommen; sichtbar, erkennbar werden
- in seinem Verhalten, seinen Äußerungen zum Ausdruck bringen, andere merken, spüren lassen; an den Tag legen
- einen Beweis von etwas geben; andern vor Augen führen, offenbar machen
- in bestimmter Weise wirken, einen bestimmten Eindruck machen; sich als etwas erweisen, herausstellen
Bund 48
Familie 47
- aus einem Elternpaar oder einem Elternteil und mindestens einem Kind bestehende [Lebens]gemeinschaft
- Gruppe aller miteinander [bluts]verwandten Personen; Sippe
- systematische Einheit, Kategorie, in der näher miteinander verwandte Gattungen tierischer oder pflanzlicher Lebewesen zusammengefasst sind
- Gesamtheit, Serie von ähnlich gebauten technischen Geräten [eines Herstellers] mit gleichem oder verwandtem System
Information 47
- das Informieren; Unterrichtung über eine bestimmte Sache
- [auf Anfrage erteilte] über alles Wissenswerte in Kenntnis setzende, offizielle, detaillierte Mitteilung über jemanden, etwas
- Äußerung oder Hinweis, mit dem jemand von einer [wichtigen, politischen] Sache in Kenntnis gesetzt wird
- Gehalt einer Nachricht, die aus Zeichen eines Codes zusammengesetzt ist
- Auskunft (2)
Ziel 47
- Punkt, Ort, bis zu dem jemand kommen will, den jemand erreichen will
- Ende einer Wettkampfstrecke (das durch eine Linie, durch Pfosten o. Ä. markiert ist)
- etwas, was beim Schießen, Werfen o. Ä. anvisiert wird, getroffen werden soll
- etwas, worauf jemandes Handeln, Tun o. Ä. ganz bewusst gerichtet ist, was jemand als Sinn und Zweck, angestrebtes Ergebnis seines Handelns, Tuns zu erreichen sucht
- Zahlungsfrist, -ziel; Termin
Inhalt 47
- das in einem Gefäß, Behältnis o. Ä. Enthaltene
- Größe eines zwei- oder dreidimensionalen geometrischen Gebildes
- etwas, was in etwas ausgedrückt, dargestellt wird
- etwas, was etwas geistig ausfüllt; Sinn gebender geistiger Gehalt
Gebäudeenergiegesetz 47
GEG 47
Monat 46
- zwölfter Teil eines Jahres, Zeitraum von etwa 30 Tagen
Haushalt 46
- Wirtschaftsführung mehrerer [in einer Familie] zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person
- zu einem Haushalt (1) gehörende Personengruppe; Familie
- Einnahmen und Ausgaben einer Stadt, eines Staates, einer öffentlichen Einrichtung o. Ä.; Etat
Mittwoch 46
- dritter Tag der mit Montag beginnenden Woche
versuchen 45
- (etwas Schwieriges, etwas, wovon jemand nicht sicher sein kann, ob es gelingen wird) zu tun beginnen und so weit wie möglich ausführen
- durch Ausprobieren feststellen; probieren (1)
- probieren (3)
- sich auf einem [bestimmten] Gebiet, auf dem man [noch] unerfahren, ungeübt ist, betätigen
- erproben
- auf die Probe stellen
sagen 45
- (Wörter, Sätze o. Ä.) artikulieren, aussprechen
- (ein Wort, eine Wendung o. Ä.) im Sprachgebrauch haben, beim Sprechen benutzen, gebrauchen
- auf eine bestimmte Weise, mit einem bestimmten Wort, Namen bezeichnen
- auf eine bestimmte Weise, mit einer bestimmten Anrede anreden
- (Worte, Äußerungen) an jemanden richten
- mündlich zu verstehen geben, mitteilen
- vorschreiben, befehlen
- sich denken, sich überlegen
- (Gedanken, Inhalte) mit Worten vermitteln, zum Ausdruck bringen; aussagen
- [mündlich] bemerken, feststellen
- etwas als Tatsache hinstellen; behaupten
- als Argument o. Ä. anführen, vorbringen
- als Meinung vertreten, als Einstellung haben [und kundtun]
- annehmen, glauben (1a)
- (auf eine bestimmte Weise) in Worte fassen; formulieren
- zum Inhalt haben
- als Schluss zulassen; besagen; heißen
Kanzler 45
- Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist
- leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule
- hoher geistlicher Würdenträger, der mit der Ausfertigung öffentlicher Urkunden eines Herrschers betraut war
Hilfe 44
- das Helfen; das Tätigwerden zu jemandes Unterstützung
- finanzielle Unterstützung
- Übermittlung der Anweisungen des Reiters, der Reiterin an das Pferd durch Schenkeldruck, Gewichtsverlagerung, Sporen, Zügel o. Ä.
- Hilfsmittel
- Person, die [im Haushalt] bei der Arbeit hilft; Hilfskraft
Union 44
- Bund, Vereinigung, Zusammenschluss (besonders von Staaten und von Kirchen mit verwandten Bekenntnissen)
Plan 44
Paar 44
- zwei zusammengehörende oder eng miteinander verbundene Menschen
- zwei [als Männchen und Weibchen] zusammengehörende Tiere
- zwei zusammengehörende Dinge
gehen 43
- sich in aufrechter Haltung auf den Füßen schrittweise fortbewegen
- eine bestimmte Strecke gehend (1) zurücklegen
- in bestimmter Weise zu begehen sein
- sich [mit bestimmter Absicht] irgendwohin begeben
- regelmäßig besuchen
- in einem bestimmten Bereich [beruflich] tätig werden
- als etwas [zu] arbeiten [beginnen]
- sich in bestimmter Weise kleiden
- einen Ort verlassen; weggehen
- seinen bisherigen Arbeitsplatz aufgeben; aus dem Amt, Dienst ausscheiden
- sich an etwas zu schaffen machen
- sich unerlaubt von einer Sache etwas nehmen
- mit jemandem ein Freundschafts- oder Liebesverhältnis haben [und sich in der Öffentlichkeit mit ihm zeigen]
- in bestimmter Weise in Bewegung sein
- aufgehen (4)
- sich machen lassen; möglich sein
- einigermaßen akzeptabel sein, gerade noch angehen
- sich in bestimmter Weise entwickeln; in bestimmter Weise verlaufen
- in bestimmter Weise zu handhaben, zu machen, durchzuführen sein
- absetzbar, verkäuflich sein; gewünscht werden
- in etwas Raum finden
- (von Zahlen, Maßen) in etwas enthalten sein
- in etwas aufgeteilt werden
- sich bis zu einem bestimmten Punkt erstrecken, ausdehnen
- eine bestimmte Richtung haben, einschlagen; in einer bestimmten Richtung verlaufen
- auf etwas, jemanden abzielen, gerichtet sein
- sich einem bestimmten Zustand, Zeitpunkt o. Ä. nähern
- sich nach jemandem, etwas richten; jemanden, etwas als Maßstab nehmen
- sich in einer bestimmten Verfassung, Lage befinden
- sich um etwas handeln
taz 42
betonen 41
- beim Sprechen oder Singen auf ein Wort, eine Silbe den Akzent setzen, legen
- hervorheben, unterstreichen, herausstreichen, nachdrücklich geltend machen
Abstimmung 41
- das Abstimmen (1); Stimmabgabe
- das Abstimmen (2), In-Einklang-Bringen
Richter 41
- männliche Person, die die Rechtsprechung ausübt, die vom Staat mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten beauftragt ist
- Buch des Alten Testaments
kritisieren 40
- [als Kritiker (2), Kritikerin] fachlich beurteilen, besprechen
- mit einer Person oder Sache nicht einverstanden sein, weil sie bestimmten Maßstäben nicht entspricht, und dies in tadelnden Worten zum Ausdruck bringen
Unterstützung 40
Bahn 40
- Weg, den sich jemand, etwas (durch unwegsames Gelände o. Ä.) bahnt
- Strecke, die ein Körper in einer vorgeschriebenen Richtung durchmisst; Linie, die ein Körper im Raum durchläuft
- in einer bestimmten Breite und Länge abgesteckte oder abgeteilte Strecke für sportliche Wettkämpfe; Rennstrecke
- Kegel-, Bowlingbahn
- abgeteilte Spur, Fahrbahn
- breiter Streifen, zugeschnittenes Teilstück o. Ä. aus einem bestimmten Material
- glatter, flächiger Teil eines Werkzeugs, der der unmittelbaren Berührung mit etwas und der Einwirkung von etwas ausgesetzt ist
- Bahnhof
- Verwaltung einer Eisenbahn; die Eisenbahn als Institution (Deutsche Bahn AG)